Rassismus ist nicht akzeptabel
Wenn Sie Rassendiskriminierung, -belästigung oder -hass sehen oder erfahren, nehmen Sie es nicht einfach hin; sprechen Sie offen darüber.
Wenn Sie Opfer rassistischen Verhaltens sind
- Wenn Sie angegriffen oder mit Gewalt bedroht werden, wenden Sie sich an die Polizei.
- Wenn es sich nicht um Gewalt handelt und es ungefährlich ist, dies zu tun, können Sie die Situation selbst lösen, indem Sie sie direkt mit der oder den beteiligten Person(en) besprechen.
- Wenn der direkte Kontakt die Situation nicht löst oder Sie sich dabei nicht wohl fühlen, können Sie eine Beschwerde bei der australischen Menschenrechtskommission (Australian Human Rights Commission - AHRC) einreichen.
- Um eine Beschwerde bei der AHRC einzureichen, besuchen Sie www.humanrights.gov.au/complaints oder rufen Sie den nationalen Informationsdienst der AHRC unter 1300 656 419 oder 02 9284 9888 an
Die Macht der Umstehenden
Wenn sich Menschen, die Rassismus miterleben, dagegen aussprechen, fühlt sich die davon betroffene Person unterstützt und es kann außerdem zur Folge haben, dass die rassistisch handelnde Person ihr Verhalten überdenkt. Setzen Sie sich keiner Gefahr aus. Aber wenn es ungefährlich ist, dies zu tun, setzen Sie sich für das Opfer ein und stehen Sie ihm zur Seite. Schon eine einfache Geste kann sehr wirksam sein.
Wenn Sie rassistisches Verhalten sehen, können Sie:
- dieses offen ansprechen - nennen Sie es Rassismus, lassen Sie den Täter wissen, dass es nicht akzeptabel ist
- das Opfer unterstützen - stellen Sie sich neben die angegriffene Person und fragen Sie sie, ob alles in Ordnung ist
- Beweise aufnehmen – nehmen Sie den Vorfall auf Ihrem Telefon auf, machen Sie ein Foto des Täters und melden Sie es den Behörden
Die australische Menschenrechtskommission hat Tipps für Umstehende unter https://itstopswithme.humanrights.gov.au/respond-racism
Rassendiskriminierung und Ihre Rechte
In Australien ist es gesetzeswidrig, öffentlich etwas zu tun, das auf der Rasse, der Hautfarbe, der nationalen oder ethnischen Herkunft einer Person oder einer Gruppe von Personen beruht und diese wahrscheinlich verletzt, beleidigt, demütigt oder einschüchtert. Diese Art von Verhalten wird als Rassenhass eingestuft.
Beispiele für Rassenhass können sein:
- rassistisch beleidigendes Material im Internet, einschließlich eForen, Blogs, Websites für soziale Netzwerke und Websites für die gemeinsame Nutzung von Videos
- rassistisch beleidigende Kommentare oder Bilder in einer Zeitung, Zeitschrift oder einer anderen Veröffentlichung wie einer Broschüre oder einem Flyer
- rassistisch beleidigende Reden bei einer öffentlichen Kundgebung
- rassistisch missbräuchliche Kommentare an einem öffentlichen Ort wie einem Geschäft, einem Arbeitsplatz, einem Park, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in der Schule
- rassistisch missbräuchliche Kommentare bei Sportveranstaltungen von Spielern, Zuschauern, Trainern oder Funktionären.
Das Gesetz zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen dem Recht auf freie Kommunikation („Redefreiheit“) und dem Recht auf ein Leben ohne Rassenhass herzustellen. Einige Handlungen verstoßen möglicherweise nicht gegen das Gesetz, wenn sie „vernünftig und in gutem Glauben durchgeführt werden“.
Rassendiskriminierung geschieht dann, wenn eine Person aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Abstammung, nationalen oder ethnischen Herkunft oder ihres Immigrantenstatus in einer ähnlichen Situation weniger günstig behandelt wird als eine andere Person, beispielsweise wenn sich jemand weigert, ein Haus an eine Person mit einem bestimmten rassischen Hintergrund oder bestimmter Hautfarbe zu vermieten.
Rassendiskriminierung geschieht auch, wenn es eine Regel oder Richtlinie gibt, die für alle gleich ist, sich jedoch ungerecht auf Menschen einer bestimmten Rasse, Hautfarbe, Abstammung, nationalen oder ethnischen Herkunft oder eines bestimmten Immigrantenstatus auswirkt, wie z. B. wenn ein Unternehmen vorschreibt, dass Mitarbeiter keine Hüte oder andere Kopfbedeckungen bei der Arbeit tragen dürfen, was sich wahrscheinlich unfair auf Menschen mit einem bestimmten rassischen / ethnischen Hintergrund auswirkt.
Wenn Sie Rassendiskriminierung oder -hass erfahren, können Sie eine Beschwerde bei der australischen Menschenrechtskommission einreichen. Das Beschwerdeverfahren ist einfach, kostenlos und flexibel.
Um eine Beschwerde bei der australischen Menschenrechtskommission einzureichen, besuchen Sie www.humanrights.gov.au/complaints.
Nationaler Informationsdienst
Der National Information Service (NIS) der australischen Menschenrechtskommission bietet Einzelpersonen, Organisationen und Arbeitgebern Informationen und Empfehlungen zu einer Reihe von Menschenrechts- und Diskriminierungsfragen. Dieser Service ist kostenlos und vertraulich.
Der NIS kann:
- Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des föderalen Menschenrechts- und Antidiskriminierungsgesetzes informieren
- besprechen, ob Sie möglicherweise eine Beschwerde bei der Kommission einreichen können oder wie das Gesetz auf Ihre Situation anwendbar sein könnte
- Ihnen Informationen darüber geben, wie Sie eine Beschwerde einreichen, auf eine Beschwerde reagieren oder mit bestimmten Diskriminierungsproblemen umgehen können
- Sie auf eine andere Organisation verweisen, die Ihnen möglicherweise helfen kann
Bitte beachten Sie, dass der NIS keine Rechtsberatung anbieten kann.
So können Sie den NIS kontaktieren:
- Telefon: 1300 656 419 oder 02 9284 9888
- E-Mail: infoservice@humanrights.gov.au
- Fax: 02 9284 9611
- Nationaler Relay-Service: 1300 555 727 (Sprechen und Hören) oder internet-relay.nrscall.gov.au
Übersetzungs- und Dolmetscherdienst
Der Übersetzungs- und Dolmetscherdienst (TIS National) ist ein Dolmetscherdienst für Personen, die kein Englisch sprechen. Die meisten Dienste von TIS National sind für nicht englischsprachige Personen kostenlos.
- Telefon: 131 450
- Besuchen Sie: www.tisnational.gov.au
Beratung und psychisches Wohlbefinden
Ein neuer 24/7-Unterstützungsdienst, der speziell entwickelt wurde, um Menschen durch die COVID-19-Pandemie zu helfen, steht allen Australiern kostenlos zur Verfügung.
Der Unterstützungsdienst kann über die Website https://coronavirus.beyondblue.org.au/ aufgerufen werden.
Für persönliche Krisen- und psychische Unterstützungsdienste können Sie sich jederzeit an Beyond Blue unter 1800 512 348 oder Lifeline unter 13 11 14 wenden.
Die Kids Helpline ist ein kostenloser Service für Jugendliche zwischen 5 und 25 Jahren. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können jederzeit unter 1800 551 800 anrufen.